Leichterer Zugang zu Neustartbonus unterstützt Erholung des Arbeitsmarktes

2020-12-15T10:48:16+01:00

Seit 1. Dezember gibt es Änderungen beim Neustartbonus – damit wird Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern erleichtert

„Schon bisher hat sich der Neustartbonus als wichtiges Instrument am Weg zurück in die Beschäftigung erwiesen, da es die Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten unterstützt. Dass der Zugang zum Neustartbonus nun vereinfacht wird, erleichtert es den Unternehmen noch einmal, in einer schwierigen Zeit Arbeitskräfte aufzunehmen.

Der Neustartbonus wird damit die Erholung des Arbeitsmarktes unterstützen“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die seit 1. Dezember geltenden Erleichterungen. „Vor allem für besonders von der Krise getroffene Unternehmen bedeuten die Neuerungen eine Unterstützung bei der Einstellung bzw. auch Wiedereinstellung von Mitarbeitern“, ergänzt Kopf.

So wird auch die Frist verkürzt, innerhalb derer die arbeitslose Person, die den Bonus beantragt, nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein darf (von drei Monate auf sechs Wochen).

Beim Neustartbonus erhält die arbeitslose Person unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, wenn sie ein Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist, etwa weil es in Teilzeit ist.

Wien (OTS)

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