Gehalt angeben, oder nicht? Und darf ich eine bestimmte Muttersprache verlangen? In Österreich sind die rechtlichen Anforderungen bei Stellenausschreibungen klar geregelt und Verstöße können teuer werden.

In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Arbeitgeber:in achten müssen, um Diskriminierung zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Stelleninserate sind das Aushängeschild eines Unternehmens. Gleichzeitig stellen sie aber auch ein rechtliches Risiko dar, wenn bestimmte Vorgaben nicht beachtet werden. Immer wieder werden vakante Positionen ohne Gehalt oder mit falschen Formulierungen veröffentlicht. In Österreich gelten für den Inhalt von Stellenausschreibungen klare gesetzliche Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Transparenz.

Häufige (unzulässige) Formulierungen und warum sie heikel sind:

  1. Gehaltspflicht: Ohne Angabe geht es nicht

Seit 2011 bzw. 2013 verpflichtet das Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 & § 23 GlBG) Arbeitgeber:innen dazu, in jeder Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt oder einen Richtwert anzugeben. Das gilt für alle Branchen, unabhängig davon, ob ein Kollektivvertrag tatsächlich zur Anwendung kommt oder nicht. Zusätzlich kann (und sollte) ein Hinweis erfolgen, dass eine Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung möglich ist.

Beispiel-Formulierung:

„Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für diese Position beträgt € 2.250,00 brutto/Monat auf Vollzeitbasis. Eine Überzahlung ist je nach Qualifikation und Erfahrung möglich.“

Wichtig: Verstöße gegen diese Pflicht können mit Geldstrafen von bis zu € 360,00 geahndet werden und dass pro Anzeige (§ 10 Abs. 2 & § 24 Abs. 2 GlBG).

  1. Diskriminierung vermeiden

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) in Österreich dient dem Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben und zwar unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung. Es verpflichtet Arbeitgeber:innen unter anderem zur Chancengleichheit im Bewerbungsprozess und im Arbeitsalltag, ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz.

Es ist rechtlich zulässig, Frauen oder andere Gruppen in unterrepräsentierten Bereichen gezielt anzusprechen, sofern dies sachlich gerechtfertigt und transparent ist. Etwa durch den Zusatz: „Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen, um den Frauenanteil in diesem Bereich zu erhöhen.“

Stellenausschreibungen sind kein rechtsfreier Raum. Wer rechtlich sichere, inklusive und diskriminierungsfreie Inserate formuliert, schützt sich nicht nur vor Strafen, sondern positioniert sich auch als moderner und faire:r Arbeitgeber:in.

Dieser Artikel spiegelt die persönliche Einschätzung der Autor:innen wider und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.